Gesellschaft der Holzsitzer von 2005 zur Förderung des Sitzens auf Holz im öffentlichen Raum - unter besonderer Berücksichtigung von Biergärten, Gastgärten, Schanigärten, Café- und Restaurationsterrassen sowie sonstiger Etablissements unter freiem Himmel, die zur Geselligkeit bei Einnahme von Getränken und Speisen bereitgestellt werden

Satzung (April 2007)

I. Ziele der Gesellschaft

  1. Vornehmstes Ziel der Gesellschaft ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern, die Möglichkeit zu verschaffen, bei jeder Geselligkeit wie auch beim alleinigen Hocken in jedem der im Vereinsnamen genannten oder dem entsprechenden Etablissements, ihren Hintern auf dem Naturmaterial Holz - allenfalls bedeckt mit einem traditionellen Farb- oder Lasuranstrich - niederzulassen.
  2. Die Gesellschaft hat ihre Ziele erst dann erreicht, wenn die genannte Forderung nach komfortabler und angemessener Unterbringung des Hintern bei geselligen und/oder gastronomischen Anlässen überall und von allen Betroffenen wahrgenommen werden kann. Wenn also jede gastronomisch genutzte Bank im Freien, jeder zur Geselligkeit ladende Stuhl unterm Himmel eine Sitzfläche aus Holz aufweist.
  3. Daraus folgt zwingend, dass das Wirken der Gesellschaft, auch bei energischem Verfolgen ihrer Ziele, langfristig geplant werden muss. Um nicht mangelnden Realitätssinnes geziehen zu werden, bedarf die Zuständigkeit der Gesellschaft deshalb vorläufig einer geographischen Begrenzung:
    Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Empfindlichkeit des Hintern, seine allergische Reaktion gegen künstliche Materialien wie auch die Feinfühligkeit der Besitzer besagter Hintern, mit der Zahl der Generationen wuchs, in der die Vorfahren dieser Hintern, respektive die Vorfahren derer Besitzer, in kulturell verfeinertem Zustand lebten, wird die Gesellschaft zunächst im Rahmen des Limes, also innerhalb der alten Grenze des Römischen Imperiums tätig sein.
  4. Die Gesellschaft ist sich der Tatsache bewusst, dass damit Gebiete von ihrem Wirken ausgeschlossen werden, die einer wesentlichen kulturellen Förderung, wie sie nun einmal die Platzierung der Hintern auf Holz darstellt, dringend bedürfen. Als Beispiele seien genannt: die USA, Island, Botswana und Neukaledonien. Doch muss auf die Kultivierung jener entlegenen Regionen zunächst schon aus Kapazitätsgründen verzichtet werden. Das Ziel, eines Tages über die engen Grenzen des Römischen Imperiums hinauszuwachsen, wird dabei keinesfalls aus den Augen verloren.

II. Mitglieder der Gesellschaft

  1. Die Mitgliedschaft steht jedem offen, dem die Ziele der Gesellschaft ernstes Anliegen sind.
  2. Auch Bewohner der barbarischen Länder außerhalb des Limes können Mitglieder werden. Schon ihr Bestreben, dieser Gesellschaft anzugehören und ihre Ziele zu fördern beweist, dass sie in kultureller Hinsicht weit über ihre Umgebung hinausgewachsen sind.
  3. Über seine Aufnahme in die Gesellschaft entscheidet das neue Mitglied durch Pflichterfüllung.
  4. Über seinen Ausschluss aus der Gesellschaft entscheidet das Mitglied durch Pflichtverletzung.

III. Pflichten der Mitglieder

  1. Die Mitglieder der Gesellschaft sind gehalten, jederzeit – insbesondere aber beim Besuch einer gastronomischen Freiluftveranstaltung – ein noch zu schaffendes Holzsitzer-Abzeichen zu tragen.
  2. Die Mitglieder der Gesellschaft setzen sich im Freien grundsätzlich nur auf hölzerne Sitzflächen. Die schon angesprochene Sensibilität der Hintern mit langer Kulturgeschichte gestattet jedoch die Verwendung von bevorzugt aus natürlichen Materialien hergestellten Kissen. Unter diesen aber muss Holz und darf keinesfalls eine Plastiksitzfläche sein.
  3. Die Mitglieder der Gesellschaft fordern wo immer nötig weitere Teilnehmer der jeweiligen Geselligkeit auf, ihrem Beispiel zu folgen und ihre Hintern gefälligst auf Holz zu verstauen.
  4. Die Mitglieder führen im Idealfall für ernste Notfälle ein klappbares Kleinsitzmöbel mit sich, das den Anforderungen des Vereins (hölzerne Sitzfläche) entspricht. Um das Schlimmste zu verhindern darf auch auf ein mitgeführtes oder anderweitig beigebrachtes Holzbrett(chen) zurückgegriffen werden. In jedem Fall aber muss sich zwischen Hintern und Plastik Holz befinden.
  5. Jedes Mitglied der Gesellschaft ist – insbesondere, solange es sich durch ein Holzsitzer-Abzeichen vom gemeinen Volk abhebt - gehalten, angesichts besonders geschmackloser Plastikmöbel gut hörbar für Umstehende und Umsitzende laut zu räsonieren.
  6. Die eventuelle physische Vernichtung solcher würdeloser und minderwertiger Gegenstände durch das Mitglied geschieht in Eigenverantwortung. Die Gesellschaft der Holzsitzer von 2005 warnt eindringlich vor den möglichen wirtschaftlichen und juristischen Folgen der Vernichtung oder Entfernung fremden Eigentums ohne Zustimmung des jeweiligen Besitzers. Sie behält es sich aber vor – beispielsweise im Falle eines besonders gelungenen Autodafés – eine Belobigung auszusprechen
  7. Die Mitglieder sind gehalten zu bedenken, dass die Gesellschaft zwar für Holz unterm Hintern eintritt, aber grundsätzlich nicht gegen fremd- oder abartiges Sitzen vorgeht. Nun ist es aber so, dass bei der Verfolgung eines hehren Ziels oft äußerst fragwürdige Hindernisse im Weg stehen. Da die Mitglieder entweder aufgrund ihrer Herkunft von innerhalb des Limes oder aber in jedem Fall durch ihre Entscheidung für diese Gesellschaft den hohen Stand ihrer Kultur und damit auch ihrer Schlitzohrigkeit bewiesen haben, geht die (lediglich virtuell/ideell vorhandene) Führung der Gesellschaft zuversichtlich davon aus, dass solche Hindernisse subtil und dennoch mit der ihrer Geschmacklosigkeit entsprechenden Wucht beseitigt werden.

IV. Organe der Gesellschaft

  1. Die Gesellschaft der Holzsitzer von 2005 ist sich selbst Organ genug. Die von ihr verfolgte hehre Idee bedarf weder der Mitgliederversammlung noch der Vorstandschaft. Der manchmal verwendete Begriff „Sektion“ dient lediglich einer eventuell sinnvollen geographischen Präzisierung.
  2. Die Gesellschaft stellt Öffentlichkeit durch eine Website her (www.holzsitzer.de), auf der die Mitglieder sich zum wichtigen Thema des Holzsitzens und seiner Förderung austauschen können. Die Gesellschaft und ihre Mitglieder sind grundsätzlich positiv gesinnt und einem fröhlichen Leben zugeneigt, sonst wäre ihnen qualitativ hochwertiges Sitzen beim bewirtschafteten Leben im Freien nicht derart wichtig. Woraus folgt, dass die Gesellschaft obwohl sie nicht beabsichtigt Strukturen zu bilden, allen geselligen Treffen von Mitgliedern positiv gegenübersteht.

Salvatorische Klausel

Sollte der eine oder andere Punkt dieser Satzung geltendem Recht widersprechen oder sich als unpraktikabel erweisen, entscheidet das einzelne Mitglied nach bestem Wissen und Gewissen und im Sinne des Wohlbefindens seines Hintern, über das richtige Vorgehen im jeweiligen Einzelfall.

Download der Satzung (PDF)